Es liegt uns am Herzen, Sie vor, während und nach der Reise bestmöglich zu betreuen.
Wir haben Ihnen daher an dieser Stelle alle wichtigen Informationen rund um die Überfahrt mit dem blauen AUTOZUG Sylt zusammen gestellt.
Beim Auf- und Abfahren gilt Schrittgeschwindigkeit. Achten Sie auf das Personal des AUTOZUG Sylt. Sofern Sie eine gesonderte Verladekennzeichnung vom AUTOZUG Sylt Servicepersonal erhalten haben, legen Sie diese bitte gut sichtbar von innen an die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs.
Wenn Sie Ihren zugewiesenen Stellplatz auf dem AUTOZUG Sylt erreicht haben, stellen Sie bitte den Motor aus, legen bei Schaltfahrzeugen den ersten Gang ein oder wählen bei Automatikautos bitte die Parkeinstellung P – ziehen Sie sicherheitshalber bitte ebenfalls die Handbremse fest an. Lassen Sie das Lenkradschloss nicht einrasten und schalten Sie die Beleuchtung Ihres Fahrzeuges aus.
Während der gesamten Überfahrt müssen Sie angeschnallt in Ihrem Fahrzeug sitzen bleiben. Vor und während der Überfahrt werden Fahrgäste über die Lautsprecher auf dem Autozug laufend über aktuelle Fahrtinformationen informiert. NUR IM NOTFALL (Missbrauch strafbar) ziehen Sie bitte an dem roten Notbremsseil seitlich neben Ihrem Fahrerfenster – unser Zugpersonal wird dann sofort reagieren.
Bei bestimmten Fahrzeugen und ab gewissen Windstärken müssen aufgrund von Sicherheitsbestimmungen die Fahrzeuge verzurrt werden. Für das Verzurren ist der Kfz-Fahrer verantwortlich, das Personal vom ServiceTeam hilft auf Wunsch. Keine Haftung für Schäden am Kfz.
Dachboxen, Dach- und Heckträger müssen für den Transport entgegen der üblichen Fahrtrichtung fest montiert und gesichert sein.
Hat etwas nicht so gut geklappt? Wir bedauern sehr, dass Ihnen bei Ihrer Fahrt mit dem AUTOZUG Sylt Unannehmlichkeiten entstanden sind. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fahrgastrechte geltend zu machen.
Reichen Sie das Erstattungsformular direkt online ein.
Alternativ finden Sie hier unser Erstattungsformular als PDF.
Ist Ihnen durch unseren AUTOZUG Sylt ein Schaden entstanden oder haben Sie einen Schaden versacht?
Kommt es zu einem Schaden an Ihrem Fahrzeug oder haben Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden am Zug verursacht, informieren Sie bitte bei der Be- oder Entladung die am Fahrzeug vorbeigehenden Verlademitarbeiter – ohne Ihr Auto dafür zu verlassen. Folgen Sie dann bitte den Anweisungen des Verlademitarbeiters.Im Sinne einer pünktlichen Abwicklung erfolgt die schriftliche Erfassung nicht vollständig auf dem Zug, sondern per Formular in Ruhe im Nachgang.
Wenn Ihnen durch unseren AUTOZUG Sylt ein Schaden entstanden ist, melden Sie uns diesen bitte, indem Sie das Schadensmeldeformular vollständig ausfüllen.
Wir bedauern sehr, falls Ihnen bei Ihrer Fahrt mit dem AUTOZUG Sylt Unannehmlichkeiten entstanden sind. Gab es Störungen und konnten wir Sie leider nur zu spät an Ihr Ziel bringen?
Ihr Anliegen und Ihre Zufriedenheit sind uns wichtig. Ihre Anfragen werden von uns und unseren Partnern kompetent, kundenorientiert und möglichst zeitnah beantwortet. Dennoch kann es einmal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Wir sind deshalb Mitglied der SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr).
An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
Kontakdaten:
söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
www.soep-online.de/
Ab dem 01.09.2019 kann darüber hinaus das Eisenbahn-Bundesamt für die Durchsetzung von Fahrgastrechten in Anspruch genommen werden.
Kontaktdaten:
Eisenbahn-Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: 0228/30795-400
Online über das zentrale Bundesportal